Bei Veröffentlichungen im Internet macht der Gesetzgeber klare Vorgaben: Jede Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im Internet durch einen Verein ist grundsätzlich erstmal unzulässig – es sei denn, der Betroffene hat sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt.
Wir möchten auch weiterhin Fotos von den Turnieren und Veranstaltungen veröffentlichen. Hierfür brauchen wir eine Einverständniserklärung.
Für die Fechter unter 18 Jahren müssen die Eltern für die Einverständniserklärung ausfüllen.